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Muss Ihr Vermieter Ihre Klimaanlage in Wisconsin reparieren?

Sep 27, 2023Sep 27, 2023

Im August können wir deutlich spüren, wie der Sommer zu Ende geht. Abgesehen von den gelegentlichen Temperaturanstiegen für ein paar Tage bemerken wir normalerweise, dass die Sonne etwas früher untergeht und es sich draußen etwas angenehmer anfühlt. Kann es im August noch wahnsinnig heiß werden? Natürlich kann es. Im Mittleren Westen kann es im September immer noch unangenehm heiß werden.

Mittlerweile läuft Ihre Klimaanlage wahrscheinlich seit etwa 4 Monaten ziemlich regelmäßig. Unabhängig davon, ob Sie eine Fenstereinheit, mehrere Fenstereinheiten oder eine Kondensatoreinheit außerhalb Ihres Hauses haben: Muss Ihr Vermieter diese reparieren/ersetzen, wenn sie nicht mehr funktionieren? Vor etwa einer Woche erfuhren wir, wie das Gesetz in Iowa lautet. Heute werfen wir einen Blick auf Wisconsin. Ist das Gesetz dasselbe?

Es gibt offensichtlich einige Vorteile, die der Kauf eines Hauses im Vergleich zur Miete mit sich bringt. Wenn Sie ein Haus kaufen, gehört es Ihnen. Sie können das Aussehen des Hauses ändern und jeden Raum streichen, den Sie möchten. Sie können Wände einreißen, Sie können jederzeit Räume hinzufügen oder entfernen, und solange Sie Ihre Hypothekenzahlung leisten, müssen Sie sich keine Sorgen machen, sie zu verlieren.

Einer der Nachteile eines Eigenheims: Wenn etwas schief geht, liegt es zu 100 % an Ihnen, das Problem zu beheben. Wenn Ihr Warmwasserbereiter ausfällt, Ihre Klimaanlage nicht mehr richtig funktioniert oder Ihr Dach beschädigt ist, müssen Sie Ihr Scheckbuch hervorholen und sich auf eine ziemlich hohe Reparaturrechnung einstellen.

Die gute Nachricht für die Menschen in Wisconsin ist, dass Sie sich keine Gedanken über den Austausch machen müssen, wenn Ihre Klimaanlage kaputt geht oder ausfällt.

Laut Legis Wisconsin ist Ihr Vermieter dafür verantwortlich

Alle unter der Kontrolle des Vermieters stehenden Geräte in einem angemessenen Zustand zu halten, die für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, deren Bereitstellung der Vermieter dem Mieter ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, wie z. B. Heizung, Wasser, Aufzug uswKlimaanlage.

Wenn Ihr Vermieter zugestimmt hat, Ihnen eine Klimaanlage zur Verfügung zu stellen, liegt es in seiner Verantwortung, das Gerät zu reparieren oder auszutauschen, falls es jemals kaputt geht. Möglicherweise sind Sie derjenige, der für Strom, Wasser, Müll usw. zahlt, aber wenn dies schriftlich vereinbart wurde, ist Ihr Vermieter für die Einhaltung der Vereinbarung verantwortlich.

Dies sollte selbstverständlich sein, aber wenn Ihr Vermieter nicht schriftlich zugestimmt hat, Ihnen eine Klimaanlage zur Verfügung zu stellen, ist er offensichtlich nicht für das Gerät verantwortlich. Wenn Sie mehrere Fenstereinheiten für Ihr Haus/Ihre Wohnung kaufen, sind Sie gezwungen, diese zu ersetzen.

Der September ist fast da und ganz langsam werden wir unsere Klimaanlage ausschalten und die Fenster öffnen, um die Herbsttemperaturen zu genießen. Hoffentlich müssen Sie sich für den Rest des Sommers keine Gedanken über Reparaturen an der Klimaanlage machen.

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